Schleichwerbung in Blogs oder die Notwendigkeit Rezensionsexemplare zu kennzeichnen

Bitte beachten, dass ein aktualisierter Beitrag online ist.

Stand: 23.10.2017

Es ist nicht neu und war eine absehbare Entwicklung, dass nach den Tech-, Beauty- und Reisebloggern nun auch Literatur- und Buchblogger für Unternehmen als Werbeplattform und Influencer in den Fokus rücken. Neben der persönlichen Frage nach der Käuflichkeit, die ja nach Gusto entschieden werden darf, gibt es für Werbung im Internet rechtliche Regeln, an die sich jeder halten muss.

Schon mehrmals schwappte die Frage, ob denn angegeben werden müsse, dass das rezensierte Buch vom Verlag gestellt wurde, durch meinen Newsfeed. Die Verfechter der Angabe loben die (eigene) Transparenz, die dadurch gesteigerte Glaubwürdigkeit und das gute Gefühl ein rechtschaffender Mensch zu sein. Die Gegner beharren meist auf dem einfachen Argument, solange in der handelsüblichen Presse so etwas anscheinend nicht notwendig sei, brauche auch ein Blogger sich nicht daran zu halten. Was ist aber rechtlich richtig?

Die Rechtslage

Der Leser eines Blogs erwartet eine objektiv-kritische Berichterstattung, die nicht durch eigene monetäre Interessen des Autors beeinflusst wird. Daher führt Werbung im Gewand eines redaktionellen Beitrags zur Irreführung des Lesers, weil der werbende Charakter hierdurch verschleiert wird. Die kurze Lektüre des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb macht schlauer: Unlauter handelt nach [Update] § 5a Abs. 6 UWG § 4 Nr. 3 UWG, wer den Werbecharakter von geschäftlichen Handlungen verschleiert.

(6) […] wer den kommerziellen Zweck einer geschäftlichen Handlung nicht kenntlich macht, sofern sich dieser nicht unmittelbar aus den Umständen ergibt, und das Nichtkenntlichmachen geeignet ist, den Verbraucher zu einer geschäftlichen Entscheidung zu veranlassen, die er andernfalls nicht getroffen hätte.

Der Leser soll, so will es der Gesetzgeber, in die Lage versetzt werden Werbung als solche zu erkennen. Er soll durch einen Hinweis darauf aufmerksam gemacht werden, dass der Blogger/die Bloggerin eben nicht objektiv anhand der eigenen Bewertungsmaßstäbe rezensiert hat, sondern vielmehr diese Maßstäbe durch eine Geld- oder Sachleistung beeinflusst wurden. Dies kann sowohl den Anlass der Rezension als auch deren Ergebnis betreffen. Der Jurist nennt dies das „Ob“ und „Wie“, also ob überhaupt rezensiert wird und wie (wohlwollend) rezensiert wird. Hieraus folgt das Trennungsgebot: der redaktionelle Inhalt des Blogs und Werbung müssen voneinander getrennt werden.

Die Rechtslage in Bezug auf Werbung sowohl im Print- als auch im Online-Bereich ist insoweit eindeutig. Werbung ist als solche kenntlich zu machen und wer dies nicht tut, handelt rechtswidrig.

Dies gebieten auch die Landespressegesetze: Hat der Verleger eines periodischen Druckwerks für eine Veröffentlichung ein Entgelt erhalten, gefordert oder sich versprechen lassen, so hat er diese Veröffentlichung deutlich mit dem Wort „Anzeige“ zu bezeichnen, soweit sie nicht schon durch Anordnung und Gestaltung allgemein als Anzeige zu erkennen ist, so z.B. § 10 LPressGHam. Gleichlautende Regeln stellen auch der §§ 7 III, 58 I RStV (Rundfunkstaatsvertrag) oder § 6 I Nr. 1 TMG (Telemediengesetz) auf.

Kurz: habe ich für einen Beitrag ein Entgelt erhalten, gefordert oder mir versprechen lassen, muss ich „Anzeige“ über diesen schreiben!

Was ist eine Gegenleistung?

Dieser Grundsatz dürfte den meisten bereits so oder so ähnlich gewahr gewesen sein. Die große Frage bleibt aber was genau in diesem Fall ein Entgelt ist? Die Kommentare zum UWG helfen hier nur bedingt weiter, indem sie davon sprechen, dass ein Entgelt nicht nur die Zahlung eines Geldbetrags als Gegenleistung für den Beitrag ist, sondern im Gegenzug für die Werbung auch Anzeigenaufträge oder Produktüberlassungen.

Aber man möchte doch Grenzen genannt bekommen, also z.B. ein Taschenbuch ist erlaubt, ein Hardcover über 20 Euro nicht. So einfach macht einem das Leben aber kein Jurist. So werden zum Teil zwar Obergrenzen genannt, diese bewegen sich aber in einer Sphäre, in die kein Literaturblogger bisher vorgedrungen ist, hier geht es um Reisen, Autotestfahrten und ähnliches im Wert ab 1.000 €. Den Verlag möchte ich sehen, der einen bibliophilen Prachtband dieses Werts zur Besprechung verschickt oder tatsächlich Geldbeträge für eine positive Besprechung auslobt. Der andere Rechtsgelehrte bleibt beim branchentypischen „kommt darauf an“.

Die Regel dürfte aber sein, dass die kostenlose Überlassung eines Rezensionsexemplars regelmäßig nicht ausreicht, um eine unlautere Beeinflussung des Artikels anzunehmen. Solange das Zusenden des Buchs allein zur Ermöglichung einer, wie auch immer gearteten, Besprechung erfolgt, ist die Unabhängigkeit des Bloggers in der Regel nicht über die Maßen strapaziert. Hierfür spricht allein der tatsächlich recht geringe Gegenwert eines Buches, so lange keine (sehr teuren) Prachtausgaben besprochen werden, ist selbst das Zusenden eines aufwändigeren Kunstbandes erlaubt. Etwas anderes gilt, wenn der Blogger meint positiv besprechen zu müssen, da er sonst keine kostenlosen Bücher mehr erhält. Dies verstieße gleichwohl gegen das Verbot verschleierter Werbung, dürfte sich stets aber in einer rechtlich kaum greifbaren Bereich bewegen und eher auf Bedürftigkeit, denn auf eklatante Rechtswidrigkeit hinweisen.

Rechtliches Fazit

Ob ein redaktioneller Beitrag eine getarnte Werbung enthält, lässt sich nur von Fall zu Fall feststellen (BGH GRUR 1997, 541 (543) – Produkt-Interview). Die Grenzen sind fließend (ebenso LG Berlin AfP 2007, 263 (264)). Maßgebend ist eine Gesamtwürdigung aller Umstände des konkreten Falls (§ 5a II) unter Berücksichtigung des Inhalts des Berichts, dessen Anlass und Aufmachung sowie der Gestaltung und Zielsetzung des Presseorgans (BGH GRUR 1993, 565 (566) – Faltenglätter; Fuchs GRUR 1988, 736 (742); Ahrens GRUR 1995, 307 (311)).
(Köhler/Bornkamm/Köhler UWG § 5a Rn. 7.55, beck-online)

Habt ihr euch für eine Rezension, gleich welchen Ergebnisses, tatsächlich bezahlen lassen, so müsst ihr dies entsprechend kenntlich machen. Wurde euch nur zum „Testen“ ein Exemplar des besprochenen Buches zugesandt, so muss das nicht aus der Kritik hervorgehen. Alle anderen Formen der Beeinflussung dürften in unserem Bereich der knappen Kassen kaum, selten oder nie zum Problem werden. Selbst ein unabhäniger Bericht über das Treffen bei Hanser, zu dem ich auf Kosten des Verlages eingeladen wurde (Zugfahrt, eine Hotelübernachtung, zweimal im Verlag essen; großzügig geschätzter Gegenwert 250 €), ist nach meiner Ansicht nicht als Werbung oder Anzeige zu kennzeichnen.

Schleichwerbung in Blogs ist im Ergebnis die Täuschung über den wahren Autor bzw. dessen Beweggründe für den Beitrag und eine Ausnutzung des besonderen Vertrauens, das man sich vorher bei seiner Leserschaft erarbeitet hat. Wettbewerbswidrige Schleichwerbung dürfte im Bereich von Buch- und Literaturblogs sehr selten sein. Die Kennzeichnung von Rezensionsexemplaren ist rechtlich gesehen nicht notwendig, wie ihr es moralisch oder ethisch handhabt bleibt euch überlassen.

Postet gerne in den Kommentaren wie ihr mit der Frage umgeht.

[Update] Werbung ist auch?

Auf dem Blog leselauch.de tauchte nun innerhalb eines sehr ausführlichen und größtenteils richten Beitrags die Aussage auf:

Du hast das Buch selbst gekauft und keinerlei Abmachungen mit dem Verlag getroffen, vielleicht sogar auch noch gar keinen Kontakt zum Verlag oder dem Autor gehabt. Trotzdem verlinkst du auf sie – auch ohne Affiliate Link.

Auch in diesem Fall musst du deinen Beitrag als Werbung kennzeichnen.

Das stimmt so nicht. Der Verweis auf § 2 Abs. 5 TMG in dem Beitrag ist insofern auch eindeutig, es muss nicht gekennzeichnet werden müssen:

Angaben in Bezug auf Waren und Dienstleistungen oder das Erscheinungsbild eines Unternehmens, einer Organisation oder Person, die unabhängig und insbesondere ohne finanzielle Gegenleistung gemacht werden,

 

Kategorien Allgemein

Tilman berät als Rechtsanwalt Verlage, Autoren und andere Kreative im Urheber- und Medienrecht. Als Blogger hat er sich sowohl im Bereich der Literaturkritik als auch -vermittlung in der Branche einen Namen gemacht. Rechtsanwalt Winterling ist zudem als Jurymitglied (u.a. Hamburger Literaturförderpreise) und Moderator von Lesungen tätig, sowie gefragter Interviewpartner (u.a. Deutschlandfunk, Radio Eins), wenn es darum geht verständlich und unterhaltsam über rechtliche Themen und solche des Bloggens zu berichten.

  1. Hi Tilman,

    du weiß ja, dass mich dieses Thema zuletzt auch immer wieder umgetrieben hat. Ich komme dabei zu einem ähnlichen Schluss wie du: rein rechtlich gesehen, müssen wir wohl keine Rezensionsexemplare kennenzeichnen – wie man dann damit umgeht, muss jeder für sich selbst entscheiden. Für mich gibt es – auf einer schwer definierbaren moralischen Ebene – nochmal einen Unterschied zwischen Rezensionsexemplaren, die man sich selbst aussucht und anfordert und Büchern, die einem unverlangt zugeschickt werden und die man dann häufig zur selben Zeit auf allen relevanten Kanälen entdeckt .

    In unserem Bereich geht es nicht um Autos, Reisen oder Sofas, sondern um Bücher – aber was ist, wenn es zum Beispiel um einen E-Reader geht? Oder – was mir zuletzt aufgefallen ist – den TASCHEN Sale? Für mich ist das immer noch eine schwer durchschaubare Grauzone, was gekennzeichnet werden muss und was nicht und vor allem auch wie eine solche Kennzeichnung aussehen muss: reicht es, etwas unten drunter zu schreiben? Muss das Wort Anzeige oben drüber stehen? Ich glaube, du musst noch einen zweiten Teil schreiben!

    Auch bei Hanser glaube ich zwar, dass ein Hinweis wie Werbung nicht nötig gewesen wäre, wenn ich heute aber noch mal darüber schreiben würde, würde ich wohl transparenter damit umgehen, dass uns die Reise bezahlt wurde.

    Liebe Grüße und herzlichen Dank für diese spannende Einordnung
    Mara

    • Hallo Mara,

      abgesehen von einer Pflicht, die es wie gesagt in unserem Bereich selten geben dürfte, sehe ich es wie Du: bei eReadern würde ich wohl dazuschreiben, dass ich diesen zur Verfügung gestellt bekommen habe. Dazu kommt ja meist, dass derjenige dies auch explizit möchte, ähnlich bei Gewinnspielen, da habe ich auch immer dazugeschrieben, von wem da was kam.

      Ähnliches bei Hanser. Hier kommt natürlich dazu, dass die meisten so in etwa schrieben „Wir wurden zu Hanser eingeladen“, was zumindest auf ein gewisses Sponsoring hinweist, andererseits ist die Einladung ja eher „Lobbyarbeit“ gewesen als konkrete Werbung, also auch hier wieder schwer zu fassen.

      Wäre es einfach, bräuchte man keine Juristen für den Einzelfall und eine solche Welt wollen wir uns ja nicht vorstellen 😉

      Liebe Grüße

  2. Hallo Tilman,

    ein sehr interessanter Beitrag und ein Thema, das einige Buchblogger beschäftigt. Für mich ist das eher begrenzt ein Problem, denn vermutlich werde ich bei meinen Bewertungen bald keine Rezensionsexemplare mehr von den Verlagen bekommen. Drei Sterne ist da ja schon grenzwertig und ich disqualifizier mich als „Multiplikator“ im Laufe der Zeit wohl selbst 😉

    Ein zweites Problem ist die Frage, wie eine solche „Schleichwerbung“ denn aufgedeckt werden soll. Hierzu müsste eine Durchsuchung der IT im Verlag oder dem Blog erfolgen, ein Aufwand der wohl bei Heinzchen Müllers Blog mit vielleicht 2000 Besucher im Monat kaum verhältnismäßig ist. Da lässt sich aus dem Thema Copyright wesentlich mehr Kapital schlagen (sprich urheberrechtlich geschützte Fotos ins Netz stellen, warten bis sie jemand verwendet, ein bisschen warten und dann nachfordern). Oder ähnliche „Geschäftsmodelle“ von Winkeladvokaten, wie verletzte Impressumspflicht.

    Vielen Dank auf jeden Fall für den interessanten Einblick.
    Tobi

    • Hallo Tobi,

      ich glaube grundsätzlich sind Verlage auch an (sehr) kritischen Besprechungen interessiert, allein dass sich daran eine Diskussion entspinnen kann, dies ist ja bei Lobhudeleien immer nur „ich fands auch toll“.

      Die Frage nach der Entdeckung stellt sich in diesem Fall immer, aber genauso wie man immer noch nicht Kaugummi am Kiosk klauen darf, weil der Inhaber es nicht sieht, darf man auch keine Schleichwerbung schalten – aber wo kein Kläger da kein Richter.

      Das Winkeladvokaten überhöre ich mal, aber sicher gibt es „gefährlichere Bereiche“ für Literaturblogger als Schleichwerbung. Vielleicht schreibe ich mal …

      Beste Grüße

      • Sehe ich auch so. Ich bin durchaus kritisch und statt weniger RE´s bekomme ich immer mehr zusagen. Doch ich nehme keine Ungefragt gesendete an. ICH suche mir die RE´s selber aus und sollte ich sie nicht bekommen, ganz ehrlich dann kauf ich mir die eh selber xD Die meisten Verlage für die ich rezensiere, verlangen auch nicht unbedingt eine öffentliche Rezension. Wenn man ein Buch nicht gelesen hat, auch nicht schlimm oder wenn man erst nach 6 Monaten rezensiert. Ich habe da noch nie böse stimmen von Verlagen gehört.

        Aber ich sehe auch das wenn ich für den Text noch extra bezahlt werde, dass es dann Werbung ist.
        Oder wenn man „gezwungen“ ist bestimmte Links zu setzen.
        ICh mach das meist eh von mir aus das ich den Verlag aber auch andere beschaffungsquellen verlinke.

  3. Hallo,

    spitzen Artikel, Hut ab!

    Schön finde ich auch den Gedanken, ein Rezensionsexemplar zu erhalten, dann eine negative Rezension dazu zu verfassen und anschließend „Werbung“ drüberzuschreiben;)

    Danke für die Anregung,
    Charlotte

    • Über jedem Verriss steht bei mir jetzt Werbung!
      Danke Charlotte 🙂

  4. Danke Dir Tilman. Das Fazit ist letztlich ja beruhigend, da es gesunden und juristischen Menschenverstand in Einklang hält. Dies ist ja nicht immer der Fall. Was mir fehlt – derzeit nur aus Neugier – ist die Frage bezüglich Integration von Affiliate oder sonstigen Links, die zu einer Vergütung führen. Denkbar wäre ja, eine Buchbesprechung zu machen und sie mit entsprechenden Links anzufüllen. Nicht nur zum Kauf des Buches, sondern z. B. auch Film, CDs oder zum Kauf eines eReaders, Veranstaltungstickets, Merchandisingartikeln, Reisen zu den Orten etc. pp.. In diesem Fall wäre dies doch bestes Content-Marketing.

    Interessant dabei wäre es doch, ich lasse den Link zum vergüteten Kauf des Buches weg. Dann hätte ich einen Beitrag über ein „Produkt“, dass ich nicht bewerbe, jedoch nutze ich diesen, um nahe liegende Drittprodukte zu „bewerben“. Wo muss da was gekennzeichnet sein?

    So, damit habe ich Dir jetzt vielleicht das Wochenende versaut 😉

    • Guter Einwand!
      Wie Mara oben schon schrieb, brauche ich also einen zweiten Teil – versaut nicht direkt, eher angeregt.

  5. Hallo Tilman!

    Interessant, dass du dieses Thema behandelst! Obwohl ich mich derzeit beruflich viel mit Recht rumschlagen muss, wäre ich gar nicht erst auf die Idee gekommen, dass man das Bewerten eines Rezensionsexemplares evtl. als Werbung kennzeichnen muss. Aber ich sollte es eigentlich mittlerweile besser wissen, dass man sich heutzutage wirklich gegen jeden „Kleinscheiß“ absichern muss. Von daher super, dass du uns aufgeklärt hast!

    Ehrlich gesagt habe ich genervt die Augen verdreht, dass dies tatsächlich ein ernstzunehmendes Thema ist. Da bin ich ja erleichtert, dass aufgrund des geringen Gegenwertes die Kennzeichnungspflicht entfällt. Mein Blog ist nicht bekannt genug, als dass man mir mal eben Bücher unaufgefordert zuschickt oder mich gar mit teureren Goodies überhäuft (wie eben die erwähnten Besuchsfahrten bei Verlagen o.ä.). Die von mir rezensierten Bücher fordere ich selbst aus Interesse an, und wenn sie mir nicht gefallen, werden sie auch nicht gut bewertet, fertig. Das Problem scheint hier eher auf der anderen Seite zu liegen, denn mittlerweile beschweren sich ja schon viele Blogger, dass sie von Verlagen bzw. Autoren regelrecht angepöbelt werden, wenn sie ein Buch nicht supidupimegatoll bewerten.

    Ich möchte auch mal dreist behaupten, dass (bei einer positiven Rezi) der Gegenwert für die Verlage durchaus höher sein könnte als für den Blogger. Trotzdem kommt immer mal wieder irgendwo der versteckte Vorwurf, dass sich Buchblogger alles zusammenraffen. Also ich kann mir nicht vorstellen, dass man durchs Rezensieren von Büchern einen solche monetären Vorteil hat, dass man sich daran groß bereichern kann. (Ich spreche jetzt natürlich nur von kleineren Blogs wie meinem, kein Plan, wie es bei den großen aussieht, ich meine eben „Buch gegen Rezi“.) Leistung und Gegenleistung, do ut des, whatever,… Ich rezensiere auch Bücher, die ich mir selbst gekauft habe, aber natürlich gebe ich v. a. den Exemplaren den Vorrang, die mir auch zu diesem Zweck zur Verfügung gestellt wurden. Als ich anfing mit Rezensieren, habe ich mich auch manchmal etwas geierig gefühlt, wenn ich „schon wieder“ ein Buch geschenkt bekommen habe zum Rezensieren. Mittlerweile sehe ich das lockerer.

    Viele Grüße & ein schönes Wochenende!

    Bianca

  6. Hallihallo!

    Das war jetzt echt mal informativ, danke dafür!

    Nach der Diskussion über den Übersetzer in Rezensionen (ich nenne die Übersetzer mittlerweile), hätte hier eine neue Diskussion ausbrechen können.

    Ich selbst kennzeichne keine Rezensionsexemplare in der Rezension.
    Ich stehe dazu, wenn mir ein Buch nicht gefällt und begründe das. Wenn Verlage nur Rezensionsexemplare an Blogger vergeben, die immer gut bewerten, dann sollte mal den Verlagen auf den Zahn gefühlt werden, auch wenn das schwer umsetzbar wäre.

    Man sollte sich als Blogger dessen bewusst sein, was man tut. Lässt man sich mit den Büchern vom Verlag „kaufen“, sei es durch Vorgaben, was in der Rezension stehen soll (also wirklicher Inhalt, nicht nur Autor, Titel und Seitenzahl) oder dadurch, dass grundsätzlich positiv bewertet wird, bemerkt der Leser das vielleicht. Das wirkt sich natürlich negativ auf die Glaubwürdigkeit aus.

    Ein anderer Grund, warum ich das nicht nenne ist auch, dass ich mit meinem Blog kein Geld verdiene und nicht verdienen will. Ich frage ein Rezensionsexemplar nur an, weil ich es wirklich lesen möchte. Ich gehe in diesem Fall ja auf den Verlag zu und nicht der Verlag auf mich.

    Aber natürlich ist es auch nicht schlecht, wenn man es deutlich macht, wo das Buch herkommt 🙂

  7. Danke für deinen Beitrag, der diesen Bereich mal fachmännisch aufdröselt. Für mich stellt sich die Frage, was zu kennzeichnen ist, allerdings gar nicht, denn ich kaufe mir alle Bücher, die ich bespreche, selbst und habe bisher nur ein einziges Mal ein (mir von der Autorin angebotenes) Rezensionsexemplar angenommen. Und wenn ich denn endlich mal dazu käme, das zu besprechen, würde ich natürlich dazu schreiben, dass es mir zur Verfügung gestellt wurde.

  8. Danke für den differenzierten Beitrag!

    Was die Rezensionsexemplare betrifft, muss wohl jeder selbst entscheiden, wie er dies handhabt. Wir alle sind uns bewusst, dass Rezi-Exemplare vergeben oder z.B. auf Bloggertreffen Goody Bags verteilt werden. Wer länger Blogs folgt, weiß aber, dass die meisten Blogger deswegen nicht automatisch als „Gegenleistung“ Lobeshymnen auf diese Bücher aussprechen. Auch haben Bücher nicht einen derart hohen finanziellen Wert, dass man hier von einer besonderen Zuwendung sprechen könnte.

    Was mir aber, ehrlich gesagt, sauer aufstößt, ist, dass Hanser Hotel und Co. finanziert hat – da spielen dann einfach Ausgaben rein, die über normales Relationship Management hinausgehen. Journalisten bzw. Redaktionen müssen für Unterkunft etc. auch selbst aufkommen (obgleich natürlich auch hier so manches Unternehmen versucht, deren Kosten zu übernehmen) und im Berufsleben würde jedem so etwas schnell als Bestechung ausgelegt werden. Klar, die meisten verdienen mit ihrem Blog nicht ihren Lebensunterhalt, doch letztlich handeln auch die Verlage nicht ohne eine Intention und wenn sie Hotel und Co. für mehrere Personen mit gewisser Reputation innerhalb der Bloggerlandschaft finanzieren, dann geschieht das eben nicht einfach aus reiner Freundlichkeit. Für mich besteht daher auch weniger die Frage danach, ob Blogger bei entsprechenden Einladungen in einem Bericht auf die Kostenübernahme hinweisen müssen, sondern inwieweit es überhaupt vertretbar ist, wenn Blogger auf dieses Angebot eingehen. Die Berichte über die Verlagsbesuche sind immer wieder spannend, ich könnte es jedoch nicht mit meinem Gewissen vereinbaren, wenn ich die damit verbundenen Kosten nicht selbst tragen würde.

    • Hallo Kathrin,
      ich verstehe durchaus, dass Du ein Problem mit den finanzierten Verlagsbesuchen hast. Deine Annahme, dass Journalisten für solche Reisen selbst aufkommen ist aber falsch. Tatsächlich ist es Usus, insbesondere in Branchen wie Auto- und Reisejournalismus, dass nicht nur einfache Reisen zu Veranstaltungen übernommen werden, sondern extra Veranstaltungen im Ausland organisiert werden. Hier kommt es zu Verköstigung in Luxusrestaurant, dem Abstieg in 5*-Hotels etc. Dies ist wiederum in der Verlagsbranche aufgrund niedrigerer Margen nicht möglich trotzdem wird fast immer Anreise und Übernachtung gezahlt. Mein Gewissen macht mir da überhaupt kein Problem und dass hieraus keine Pflicht entstand ist allein daran abzusehen, dass nicht jeder der Eingeladenen einen Beitrag schreiben musste, niemand das komplette Hanserprogramm besprochen hat oder sonst irgendeine Gegenleistungspflicht bestand. Es ging tatsächlich nur um ein Kennenlernen und Fragen nach besserem Austausch zwischen Bloggern und Verlagen.

      Beste Grüße
      Tilman

      • Danke für dein Feedback, Tilman.

        Dann revidiere ich mal meine Aussage zu den Journalisten. Im Bereich Freizeit und Automobil bin ich allerdings auch komplett unerfahren. Meine persönlichen Erfahrungen entstammen aus Kultur- und reinem Nachrichtenjournalismus und dort mussten meine früheren Kollegen oder auch Journalisten, mit denen ich im Rahmen von Uni-Veranstaltungen im Kontakt stand, immer alles selbst übernehmen bzw. von der Redaktion zahlen lassen. Allerdings war das alles im Print- und Online-Bereich. Von einer Freundin, die für einen privaten Radiosender arbeitet, habe ich da auch schon ganz anderes gehört (zum Teil bis hin zu einem Silvesterurlaub für die gesamte Redaktion auf den Kanaren). Gutheißen muss man das ja aber dennoch nicht.

        Doch vielleicht bin ich nur zu übertrieben gewissenhaft geworden, weil bei meinem Arbeitgeber bereits bei einem Werbekulli oder Notizblock die Alarmglocken schellen. 😉

  9. Hallo Tilmann,

    danke dafür, dass Du das Thema aufgegriffen hast. Ich habe allerdings im Detail eine etwas andere Meinung: Rezensionsexemplare als Werbung zu begreifen liegt mir (als Verlger) wirklich fern, ganz einfach aus folgender Überlegung: Die Debatte über Literatur sollte so frei und lebhaft wie möglich sein. Darum sollten für diejenigen, die sich als professionelle Kritiker oder semiprofessionelle Experten wie etwa Blogger mit Büchern beschäftigen, auch keine Hürden aufgestellt werden. Es geht darum nicht um Werbung, sondern um die Ermöglichung eines Diskurses über Literatur. Stell Dir vor, man müsste wirklich alle Bücher kaufen, die für eine Besprechung in Frage kommen. Dann würde die Hürde sehr hoch liegen und vor einer Besprechung wäre erst einmal ein Investment nötig. Also: Rezensionsexemplare, die wir gern auch an Blogger abgeben, sind keine Werbung, sondern fundamentaler Teil einer Debattenkulur oder einer Kulturdebatte. Werbung wird es erst dann, wenn ich einen Blogger mit Büchern überschütte, die er dann auf e-Bay verkauft und ansonsten nur löbliches über diese Bücher zu sagen hat. Für mich ist es darum ein absolut sauberes Verfahren, wenn Verlage kostenlose Rezensionsexemplare nur auf Bestellung an diejenigen verschicken, die darüber schreiben wollen und ein entsprechendes Forum dafür haben.
    Ganz anders sehe ich Reisen und Einladungen von Unternehmen zur Vorstellung von Produkten. In Deutschland geht man damit sehr großzügig um, Journalisten lassen sich von großen Unternehmen durch die Welt fliegen, in Luxushotels unterbringen und in Gourmet-Restaurants verköstigen, ohne das transparent zu machen. In anderen Ländern gelten solche Einladungen als Korruption. Das Minimum für Rezesenten, die solche Angebote annehmen, sollte sein, deutlich zu machen, dass sie von Verlagen eingeladen wurden. Das kann ja auch Bestandteil des Berichts sein, etwa indem man über einen Verlagsbesuch berichtet und darauf hinweist, dass man zu der Reise eingeladen wurde und was es möglicherweise noch alles geschenkt gab.
    Klarer wäre es jedoch, solche Reisen abzulehnen. Schließlich muss man für eine Buchbesprechung nicht von Verlagen verköstigt und umsorgt werden. Es reicht zu lesen!
    Vielleicht kann man das an einer Frage verdeutlichen: Hälst Du das Urteil eines Rezensenten, der von einem Verlag zur Buchvorstellung für ein paar Tage nach Rom eingeladen wurde, für glaubwürdiger als die Besprechung von einem, der nur das Buch gelesen hat?

    • Hallo Joachim,

      vielen Dank für den ausführlichen Kommentar. Deiner Meinung zu Rezensionsexemplaren kann ich mich nur anschließen. Bei meinem Artikel ging es ja viel mehr darum, ob eine Kennzeichnungspflicht besteht oder nicht. Die Sitte an sich wollte ich gar nicht in Frage stellen, bin ja selbst Nutznießer.

      Dein Einwand zu Reisen ist natürlich berechtigt. Allerdings muss ich tatsächlich sagen, dass mich diese Einladung, bis auf die Freude darüber, kalt gelassen hat. Ich bespreche Hanser Bücher nicht anders als vorher und habe, glaube ich, auch nur einen der mir dort vorgestellten Titel besprochen und dies auch nur am Rande. Aber wieder bei jeder Lobbyarbeit ist nicht auszuschließen, dass einige diese Veranstaltung im Hinterkopf behalten. Ich glaube sogar, dass mich eine Reise nach Rom nicht derart umdrehen könnte, dass ich meine Objektivität verlöre.

      Beste Grüße
      Tilman

      • Hallo Tilmann,
        nur damit hier kein falscher Zungenschlag bleibt: Ich wollte überhaupt nicht unterstellen, dass Du Dich durch Reisegeschenke beeinflussen lässt, sondern einfach nur feststellen, dass die Frage, ob jemand beeinflusst wurde, innerlich und äußerlich gar nicht aufkommt, wenn er solche Reisen nicht annimmt (oder zumindest selbst bezahlt). Es kann durchaus sein, dass ein Kritiker so professionell ist, dass er einen Verlag besucht, intensive Gespräche dort führt, abends noch ein wenig auf Kosten des Hauses mit dem Pressesprecher ausgeht und dann einen Verriss schreibt. Es ist doch nur menschlich, wenn sich dann beim Schreiben eine innere Stimme meldet, die einem zuruft: „Ach, die waren doch sehr nett zu Dir, muss das jetzt so hart formuliert werden?“

  10. Hallo in die Runde,

    eine spannende Frage. Ich rezensiere viele Rezensionsexemplare – und zwar ausschließlich solche, die ich mir selber ausgeguckt habe (als ich mal unverlangt was zugesandt bekma, hab ich gleich Bescheid gegeben, dass ich das nicht will). Und da mein Blog „Leselust“ im Namen trägt, schreibe ich keine Verrisse; hat mir ein Buch nicht gefallen, schreibe ich dem Verlag eine Notiz, weshalb keine Rezension erscheint. EIne Rezension zu schreiben, ist ja auch Arbeit – für ein Buch, das mir nicht gefällt, mach ich sie mir nicht.
    Dafür gehe ich aber auch hin und rezensiere schon mal den einen ode anderen Klassiker – auch das teile ich Verlagen mit und habe da in aller Regel positive Reaktionen bekommen. Je mehr mich meine Berufstätigkeit fordert, desto weniger Rezensionsexemplare fordere ich an, weil mich der Statpel ungelesener Rezensionsexemplare etwas nervös macht – dabei ist es von Verlagsseite noch nie angefordert worden („Wo belibt Ihre Rezension?“) und auch „verspätete“ Beiträge werden mit einem „Dankeschön“ zur Kenntnis genommen.
    Ich sehe Rezensionen auch nicht als „Werbung“ in dem Sinne, dass da Lobhudelei gegen Rezensionsexemplar oder gar Geld oder Reisen (auf die IDee bin ich so noch gar nicht gekommen) stattfindet, sondern als Austausch über Literatur, resp. Sachbücher. Das Medium ist dabei egal – Print oder Blog oder Radio/TV; beim „Blauen Sofa“ o. Ä. ist das doch auch kein Thema.
    Als Literaturbloggerin sehe ich mich als eine Stimme in einem vielstimmigen Gespräch – je mehr sich beteiligen, desto lebendiger. Dass das auch im Sinne der Verlage ist, ist klar (s. den Beitrag von Joachim).
    Herzliche Grüße
    Heike

  11. Hallöchen, einen wirklich tollen Artikel hast du da geschrieben. Sehr informativ und differenziert und ich muss ehrlich sagen: als Jurastudentin kurz vor dem Examen steh ich da ganz klein daneben, weil so genau hab ich mich da auch nicht ausgekannt. Daher: Respekt für diesen Post, da ich weiß, wieviel Arbeit da dahinter steckt.

    Ich halte es auch meinem Blog so, dass ich Rezensionsexemplar nicht kennzeichne. Dies tue ich aus dem Grund nicht, da ich mich nicht dieser ewigen Diskussion aussetzen möchte, ob Blogger sich durch Reziexemplare kaufen lassen. Ich bewerte Bücher rein danach, ob sie mir gefallen haben oder nicht, und nicht danach, ob mich das Buch Geld gekostet hat oder nicht.
    Dabei sehe ich mich auch nicht als Werbeplattform für Verlage und Autoren. Viel wichtiger ist der Austausch von Lesern untereinander. Wenn ich dabei auf ein tolles Buch aufmerksam machen kann, umso besser.

    Viele liebe Grüße
    Nelly

  12. Interessante rechtliche Ausführungen aber überraschend finde ich das Ergebnis nicht. Man muss sich nur man den Feuilleton-Teil einer beliebigen Zeitung ansehen, da wird man auch nie einen Hinweis aus kostenlose Rezensionsexemplare finden.

  13. Ein sehr hilfreicher Beitrag auch nach zwei Jahren noch 🙂 Vielen Dank dazu!!

  14. Guten Morgen,
    ich be heute einen Beitrag zum Thema „Werbung kennzeichnen“ entdeckt, der mich stutzig gemacht hat, da dort behauptet wird, dass man jegliche Art der „Werbung“ kennzeichen muss, auch bei selbst gekauften Produkten.
    http://www.sunnys-side-of-life.de/2017/07/schleichwerbung.html
    Bisher habe ich deinen Beitrag hier so verstanden, dass ich Werbung nur kennzeichnen muss, wenn ich ein Produkt kostenlos erhalten habe. Sprich, wenn ich mir z. B. einen ebook-Reader kaufe und den super finde, dann darf ich ihn auf meinem Blog anpreisen so viel ich möchte, ohne dass ich den Beitrag als Werbung kennzeichnen muss. Habe ich das richtig verstanden oder liege ich da falsch? Über eine Antwort würde ich mich freuen.
    Viele liebe Grüße
    Yvonne

    • Tilman Winterling

      Hallo Yvonne,
      mein Beitrag ist tatsächlich etwas älter, aber grundsätzlich gilt: wenn Du einen objektiven Produkttest machst und das Ergebnis einfach ein „sehr gut“ ist, darfst Du das auch so schreiben, ohne dass es Werbung ist. Preist Du allerdings nur an, ist das in der Regel für den Betrachter Werbung, die auch als solche gekennzeichnet werden muss.

      Liebe Grüße

      • Hallo Tilman,
        alles klar. Ich danke dir für die Auskunft. Ich habe vor Kurzem eine Hülle für meinen ebook Reader gekauft und nach einigen Wochen einen Beitrag dazu auf meinem Blog geschrieben, weil die einfach super ist (stabil, gutes Handling, etc.) und ich sie meinen Lesern einfach zeigen wollte (weil sie auch noch schön ist). Ich bin echt begeistert und würde mir die sofort wieder kaufen. Den Beitrag habe ich nicht als Werbung gekennzeichnet und das war dann ja auch okay so. Ich kam da jetzt wegen des anderen Artikels, den ich gelesen hatte, aber ins grübeln.
        LG
        Yvonne

  15. aleshanee75

    Vielen Dank für den tollen Beitrag! Hierzu geistern ja grade viele unterschiedliche Meinungen durch die Bloggerwelt … und man sieht immer öfter das Wort „Werbung“ über den Beiträgen – sogar auf Facebook. Also mal ganz ehrlich: Wie sollen die denn jeden Facebook Nutzer verklagen, der irgendwas verlinkt? Ich finde die Panikmache momentan wirklich überzogen!

    Ich hab deinen Beitrag heute in meiner Stöberrunde verlinkt 😉

    Liebste Grüße, Aleshanee

  16. ullanedebock

    Hallo Tilman, vielen Dank für den Beitrag. Hat mir heute sehr geholfen. Ich kennzeichne Blogartikel, die Affiliate Links beinhalten als Werbepartner, aber eine Rezension nicht. So mache ich jetzt auch mal weiter. Schöne Grüße aus Brüssel, Ulla

  17. Hallöchen Tilmann,

    in den letzten Tagen begegnen mir immer mehr Rezensionen auf den Buchblogs, die Links zu Verlagen als Werbung kennzeichnen und dabei diesen Paragraphen referenzieren: § 2 Nr. 5 TMG. Ich dachte zunächst ich hätte was verpasst und habe mich natürlich gefragt, ob das überhaupt notwendig ist.
    Selbst nach deinem Beitrag bin ich noch sehr irritiert was das angeht. Ich bin kein Jurist, aber auf Grund der Diskussion entscheide ich mal für mich, dass diese Art von Angaben für meine Art der Rezensionen nicht notwendig sind.
    Ich verstehe, dass man sich absichern möchte, aber jetzt pauschal diesen Werbungsverweis in alle Rezensionen zu kopieren, kann keine Lösung sein.

    LG
    Anja

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