Um ein Haar hätte der ‚Fall‘ Menasse gar nicht stattgefunden: begraben unter der Lawine des feuilletonistisch unendlich schmackhaften Skandals um den Fälscher und Großjournalisten Claas Relotius und gehemmt durch eine allgemeine Skandalmüdigkeit am Ende eines Jahres, das vielleicht überreich an ‚Fällen‘ war. Aber etwas Skandalenergie steckt eben doch in der Geschichte des österreichischen Schriftstellers, der Zitate einer realen historischen Figur erfunden hat, und zwar nicht nur in einem Roman, sondern in Zeitungsartikeln, Reden und Essays. Robert Menasse hat dem Europapolitiker Walter Hallstein Sätze in den Mund gelegt, die dieser so gar nicht gesagt hat. Diese Sätze zielen auf eine erhoffte Überwindung der Nationalstaaten durch das politische Projekt eines vereinten Europas, wie etwa: „Ziel ist und bleibt die Überwindung der Nation und die Organisation eines nachnationalen Europa.“ Es handelt sich dabei um den Wortlaut einer Meinung, die aufs Dankbarste mit der Meinung Menasses übereinstimmt. Aber manchmal hat man eben Glück und findet das perfekte Zitat. Nur, und das zeigt auch der Skandal um Relotius: Die perfekte Geschichte und das perfekte Zitat, die gibt es meistens nicht.
Erwischt wurde der Dichter Menasse bei seinen Fälschungen von dem Historiker August Winkler, der die angeblichen Zitate in einer schlecht gelaunten Notiz im Spiegel vom 23. Oktober 2017 vornehm als „apokryph“ und „unecht“ bezeichnete. „Die Lesart vom post-, ja antinationalen EU-Vorkämpfer Hallstein“, schreibt er, „dürfte eine Legende oder, anders gewendet, Ausfluss einer postfaktischen Geschichtsbetrachtung sein.“ Winkler ging es um die Dignität seiner Wissenschaft und das Vetorecht der Quellen, aber wohl auch um das politisch Fehlerhafte der Idee einer anti-nationalstaatlichen EU. Gezeigt werden sollte nicht nur, dass die Sätze Hallsteins gefälscht waren, sondern auch, dass es sich um falsche Sätze handelt. Dem Historiker diente der Fall als Ausgangspunkt für eine weiterführende europapolitische Kontroverse.
Man hat allerdings den Eindruck, dass die Öffentlichkeit an dieser Kontroverse nicht wirklich interessiert war, sonst wäre der Skandal wohl schon im Oktober 2017 explodiert. Skandale als öffentlichkeitswirksame Einzelfälle generieren dann Aufmerksamkeit, wenn sie große Fragen, die eine Kultur aktuell umtreiben, metaphorisch verdichten. Sie verleihen abstrakten Problemen die Konkretion und Anschaulichkeit einer dramatischen Erzählung. In diesem Fall bezieht sich das Interesse allerdings nicht auf die Frage, ob ein post-nationales Europa wünschenswert ist, sondern auf den Aspekt des „Postfaktischen“, den Winkler wohl vor allem deshalb ins Feld geführt hatte, um Menasse inhaltlich zu delegitimieren.
„Postfaktisch“ bezeichnet in diesem Fall ein Wunschdenken, das zu historischen Fälschungen führt. Eine Geschichtsbetrachtung, die ideologischen Begehrlichkeiten folgt und so das narrative Genre der „Legende“ dem geschichtswissenschaftlichen Faktum vorzieht. Dieses Gespenst einer legendarisch verzerrten Wirklichkeitswahrnehmung gehört zu den wichtigsten Waffen im zeitgenössischen Diskursgetümmel. Politisch effektiv ist das Konzept des „Postfaktischen“, weil es – in der Tradition einflussreicher politischer Begriffe – extreme Aggression mit extremer Beliebigkeit verbindet; kulturwissenschaftlich interessant ist der Kampfbegriff „postfaktisch“, weil sich in ihm ein allgemeines erkenntnistheoretisches und ideologisches Unbehagen an einer als instabil wahrgenommenen Kultur verdichtet. Literaturtheoretisch einschlägig ist der Skandal um die postfaktischen Mätzchen Menasses schließlich, weil (zumindest unterschwellig) der Versuch gemacht wird, das historische Wunschdenken in diesem Fall als Ausdruck einer literarischen Imagination zu adeln. Immerhin handelt es sich um die Fälschungen eines Romanautors, der doch qua Profession als professioneller Fälscher ausgewiesen ist?
So wird dem heillosen Begriffsdurcheinander, das sich um den unglücklichen Begriff „postfaktisch“ rankt, noch eine literarische Komponente hinzugefügt. Der Status eines Textes changiert nun zwischen „postfaktisch“, „gefälscht“, „literarisch“, „fiktional“, „faktual“ etc. und droht so, seine Funktion als Träger von Informationen vollständig zu verlieren. Bedenkenswert erscheinen in diesem Zusammenhang zunächst die Argumente des Autors. Menasse habe nämlich, so heißt es, als er im Schatten der Relotius-Affäre auf die Zitate angesprochen wurde, freimütig seine Fälschungen eingestanden. Dazu berichtet die Welt:
Seine [Menasses] Form des Zitierens sei „nicht zulässig – außer man ist Dichter und eben nicht Wissenschaftler oder Journalist“. Nach den „Regeln von strenger, im Grunde aber unfruchtbarer, weil immer auch ideologisch gefilterter Wissenschaft“ seien die Zitate „nicht ‚existent‘, aber es ist dennoch korrekt, und wird auch durch andere Aussagen von Hallstein inhaltlich gestützt. Was kümmert mich das ‚Wörtliche‘, wenn es mir um den Sinn geht.“ Wenn er also „Hallstein als Kronzeugen für die vernünftigerweise bewusst gestaltete nachnationale Entwicklung Europas brauche, dann lasse ich ihn das sagen, auch wenn es nicht den einen zitablen Satz von ihm gibt, in dem er das sagt – aber doch hat er es gesagt!“
Diese Argumente haben sich nicht nur auf den ersten Blick das Verdikt „aberwitzig“ (Patrick Bahners) redlich verdient: Man möchte die Person kennen lernen, die es sich gefallen lässt, die eigenen Worte sinngemäß im Sinne des Wiedergebenden aufgeschrieben zu sehen. Es scheint keine übertriebene Eitelkeit zu sein, in solchen Fällen auf dem stabilen Boden des „Wortwörtlichen“ verharren zu wollen. Das ist auch unumstritten oder es wäre unumstritten, wenn Menasse sich nicht selbst als Dichter von dieser Ethik des Wortwörtlichen entlastet hätte. Interessant werden seine Argumente nämlich dort, wo sie auf weitverbreitete und einflussreiche literaturtheoretische Missverständnisse verweisen.
Dieses Missverständnis bezieht sich vor allem auf die angebliche Freiheit in der Darstellung, die Dichter*innen traditionell zugesprochen wird. Es hat sich als stolze historische Errungenschaft unserer Kultur etabliert, dass die Autor*in eines Romans, eines Theaterstücks oder Gedichts mehr darf als die Verfasser*in einer Reportage oder eines Geschichtswerkes. Sie darf Figuren erfinden, sie darf abseitige und idiosynkratische sprachliche Mittel verwenden und sie darf mit den Figuren so schonungslos und indiskret umgehen, wie sie möchte. Diese Lizenzen kommen Texten aber eben nicht deshalb zu, weil sie von Dichter*innen geschrieben wurden oder weil sie dichterisch geschrieben sind, sondern aufgrund ihrer markierten Fiktionalität. Missverständlich wirkt in diesem Fall die Verwirrung von „Literat“, „literarisch“ und „fiktional“. Nicht alle literarischen Texte sind fiktional, wie die lange ruhmreiche Geschichte des Essays zeigt; und nicht alle fiktionalen Texte sind literarisch (Das zeigt die lange und alles andere als ruhmreiche Geschichte der Werbung). Literat*innen sind Menschen, die literarische, fiktionale und gänzlich alltägliche Texte schreiben können. Müssen die Empfängerinnen der dienstlichen E-Mails des Dichters Robert Menasse jedes Mal um deren Faktizität fürchten? Wohl eher nicht.
Fiktionalität bezeichnet vor allem einen Geltungsanspruch. Der Text tritt auf mit dem Versprechen, dass die wichtigsten Elemente erfunden sind. So werden die entsprechenden Lizenzen eingeworben. Fiktionalität ist also ein Status, der in einer Kommunikationssituation zwischen Autor*in und Leser*in ausgehandelt werden muss, im Sinne der Metapher eines „Fiktionsvertrags“ (Umberto Eco). Dieser Vertrag muss für jeden Text neu abgeschlossen werden. Auch ein als Verfasser fiktionaler Romane bekannter Autor wie Menasse hat keinen Anspruch darauf, dass für seine Äußerungen eine allgemeine Fiktionsvermutung gilt (was lebenspraktisch auch eher unerfreulich wäre) und noch viel weniger entlastet ihn dieser Status davon, sich im Fall faktualer Texte an die jeweils geltenden Regeln der Kommunikation zu halten. Wenn ein Text in einer Zeitung erscheint und nicht als fiktional markiert ist, dann dürfen die Leser*innen davon ausgehen, dass hier nichts erfunden wurde. Wenn sich herausstellt, dass Elemente gefälscht wurden, dann handelt sich – auch, wenn der Verfasser ein Dichter ist – nicht um einen fiktionalen Text, sondern um einen defekten faktualen.
Es mag also sein, dass das Publikum sich, wie Carsten Otte in der taz schreibt, vom Lebensthema des Autors (Europa) hat begeistern lassen, „ohne darauf zu achten, dass der Schriftsteller am Rednerpult weiterhin ein Künstler des Fiktiven ist.“ Es ist allerdings nicht die Aufgabe des Publikums, sondern die des Autors, den Status eines Textes zu markieren: Auch am Rednerpult (und vielleicht gerade dort) muss sich der Künstler deutlich zu erkennen geben, wenn er im Modus des Fiktiven sprechen möchte. Ottes Vermutung, dass Menasse „selbstverständlich“ weiterhin „Fiktion und Realität verschwimmen lassen“ wird, und zwar nicht nur im Roman, „sondern auch in allem anderen, was er sagt und schreibt“, sollte vor allem dazu führen, ihn als Redner und Essayisten zu disqualifizieren. Zumal es in diesem Fall auch gar nicht so wirkt, als hätte Menasse unter dem Vorbehalt des Fiktionalen gesprochen, sondern diesen Vorbehalt erst in dem Moment schützend vor den Text gestellt, als er bei einer gänzlichen prosaischen Schwindelei erwischt wurde.
Die Tatsache, dass Menasse vor allem als Romancier bekannt ist, entlastet ihn also keineswegs von den alltäglichen Regeln der Kommunikation – im Gegenteil kontaminieren seine Regelverstöße auch sein fiktionales Schaffen. Damit ist ein weiteres Missverständnis angesprochen, nämlich, dass Menasse, wäre er nur beim literarischen Erfinden geblieben, gar keine Probleme bekommen hätte. So stellt Carsten Otte in der taz fest: „Wer Menasse liest, wird feststellen, dass viel von dem, was derzeit moniert wird, schon im Roman thematisiert ist.“ Verbunden ist diese Feststellung mit der Hoffnung, der Autor möge sich wieder dem offiziell Fiktionalen zuwenden, wo sich das Problem erfundener Ereignisse und Zitate gar nicht erst stellt. Das bezieht sich insbesondere auf die unappetitliche Entdeckung, dass Menasse einen Auftritt Walter Hallsteins in Auschwitz (die Antrittsrede zu seiner EU-Kommissions-Präsidentschaft) ebenfalls erfunden habe – einen Auftritt, den der Autor sowohl in seinem hochgelobten Europaroman Die Hauptstadt als auch in faktualen Texten untergebracht hat. Auch Hubert Winkels geht im Deutschlandfunk von einer möglichen Legitimation dieser Erfindung im Schutzraum des Romans aus. „Und wenn er das alles in seinem Roman ‚Die Hauptstadt‘ gemacht hätte“, sagt Winkels, „würde man das vielleicht gelten lassen.“
Allerdings – und das ist ein großes Missverständnis in Bezug auf die autonome Fiktion – stellen auch in der fiktiven Welt des Romans erfundene Zitate, die einer realen Person in den Mund gelegt werden, ein Problem dar. Auch im Modus des Fiktionalen kann man reale Personen nicht nach Belieben „gebrauchen“ oder brauchbare Dinge sagen „lassen“. Wer den Roman als den Ort der totalen Lizenz stark machen möchte, der muss sich nur einmal vorstellen, wie das wäre, wenn eine Autorin ihm unter Realnamen Worte in den Mund legen würde. Reale Personen sind, im Gegensatz zu fiktiven Figuren, keine reinen Marionetten, die dem Fingerspiel der Autor*in folgen. Sie haben ein Eigenleben außerhalb des Textes, das die Lizenzen in der Darstellung je nach Fall mehr oder weniger einschränkt. Tolstoi konnte zwar den realen Napoleon in Krieg und Frieden Dinge sagen und denken lassen, die so nicht nachweisbar sind, aber es handelte sich eben auch um ein feindseliges Porträt, das Verehrer Napoleons verstimmen musste.
Ähnliches gilt für den Goethe in Thomas Manns Lotte in Weimar. Gerade Thomas Manns Roman ist einschlägig als Vergleich, denn auch in diesem Fall „gebrauchte“ der Autor seine Figur als Sprachrohr für politische Aussagen, und auch damals führte dieser Umgang mit den Lizenzen der Fiktionalität zu realweltlichen Missverständnissen. In Lotte in Weimar (1940) lässt der Autor den alternden Goethe einen inneren Monolog halten, der sich als Kommentar gegenwärtiger Ereignisse lesen lässt. Im Jahr 1946, während der Nürnberger Prozesse, zitierte Hartley Shawcross, der Hauptankläger des britischen Königreichs, unwissentlich den fiktiven Goethe Thomas Manns mit einer Einschätzung über die Deutschen, in der es untere anderem heißt, „daß sie sich jedem verrückten Schurken gläubig hingeben, der ihr Niedrigstes aufruft, sie in ihren Lastern bestärkt und sie lehrt, Nationalität als Isolierung und Roheit zu begreifen, ist miserabel.“ Thomas Mann schrieb später in der Entstehung des Dr. Faustus, er habe damals diese Fehlzitat verteidigt: „Doch verbürgte ich mich dafür, daß, wenn Goethe nicht wirklich gesagt habe, was der Ankläger ihm in den Mund gelegt, er es doch sehr wohl hätte sagen können, und in einem höheren Sinn habe Sir Hartley also doch richtig zitiert.“
Das entspricht nun fast wortwörtlich der gegenwärtigen Verteidigung Menasses gegen den historischen Wortlaut. Der Erfinder von Hallstein-Zitaten könnte sich also auf den hoch-kanonisierten Erfinder von Goethe-Zitaten berufen. Allerdings zeigt gerade der Vergleich der beiden Fälle eher, warum Menasses Argumente nicht stichhaltig sind. Denn in Thomas Manns Lotte in Weimar ist die Figurenrede klar als Gedankenwiedergabe und damit als potentiell fiktiv markiert. Zudem handelt es sich um eine extrem berühmte historische Person, deren Aussagen sich mit den Aussagen der fiktiven Figur recht einfach vergleichen lassen; und schließlich sind die deutlichen Aktualisierungen gegenwärtiger politische Vorgänge ein klarer Indikator dafür, dass hier erfunden wurde. Vor allem aber hat Thomas Mann nicht versucht, diese Zitate auch außerhalb des Romans als O-Töne Goethes zu verkaufen. Es ist dieser Vorgang, der im Fall von Die Hauptstadt auch Menasses Romanfiktion ins Zwielicht rückt. Denn die faktuale Behauptung, Hallstein habe in Auschwitz eine Rede gehalten, erscheint wie der Versuch, die Fiktion im Roman mit einer Evidenz auszustatten, die sie auch als Realie erscheinen lässt. So beschmutzt die außerliterarische Fälschung die Erfindung des Romans.
Schließlich finden die Lizenzen der Fiktionalität in diesem Fall auch eine thematische Einschränkung. Auf diese hat Patrick Bahners in der FAZ deutlich hingewiesen: „In den Theorien des historischen Wissens und der literarischen Fiktion wie im öffentlichen moralischen Bewusstsein ist Auschwitz der Inbegriff der Tatsache, mit der man nicht spielt.“ Die Shoah erscheint als Paradigma eines Ereignisses, das sich seiner Verwendung als literarischer Stoff verweigert. Dieser Aspekt der Debatte lässt die Selbst-Entlastung des Dichters Menasse endgültig auch als ethisches Problem erscheinen. Denn selbst im Bereich des Dichterischen verbieten es die kulturell ausgehandelten Regeln und Konventionen mit einem historischen Faktum wie Auschwitz uneingeschränkt fantasievoll zu verfahren. Daraus folgt kein absolutes Fiktionsverbot, aber doch die Forderung nach einem respektvollen und reflektierten Umgang, der über das freimütige und freche Spiel einer dichterischen Entpflichtung hinausgeht.
Schließlich verweist die Behauptung, Hallstein hätte die erfundenen Sätze sagen können (und sollen) – eine Argumentationsstrategie, die Thomas Mann ja auch auf seinen Goethe anwendet – auf ein letztes Missverständnis in der Kontroverse: Die Vorstellung, dass die ‚höhere Wahrheit‘ der fiktionalen Literatur die Erfindung von höheren Wahrheiten rechtfertigt. Diese Vorstellung kann sich auf die berühmte Verteidigung der Tragödie durch Aristoteles berufen, der in seiner Poetik schreibt: „Deshalb ist Dichtung auch etwas Philosophischeres und Erhabeneres als Geschichtsschreibung. Denn die Dichtung sagt mehr das Allgemeine, die Geschichtsschreibung aber das Besondere.“ Allerdings beschränkt Aristoteles diese Spiele mit der Möglichkeit eines Geschehens auf den eng umgrenzten Bereich der Tragödie selbst, und deren Aufführungskontext allein minimiert die Gefahr von Missverständnissen. Auch die ‚höhere Wahrheit‘ der Fiktion bedarf eines markierten Schutzraumes und das ist der Schutzraum des literarischen Textes – und auch dort darf man nicht willkürlich hausen; von nichts anderem spricht die Poetik, die ein frühes Zeugnis für einen poetologischen Text ist, der die Freiheit der Fiktionalität nicht nur postuliert, sondern auch einschränken möchte.
Der Hinweis auf dieses Missverständnis ist deshalb von Bedeutung, da der Fall Menasse das Publikum mit dem eigenen Bedürfnis konfrontiert, die „höhere Wahrheit“ mit der Realität zu verwechseln. Es schien zunächst, als sei die Öffentlichkeit dazu geneigt, Menasse mit seiner Fälschung durchkommen zu lassen und zwar aus dem gleichen Grund, aus dem Menasse sich in diesen Fälschungen gerechtfertigt fühlte – weil es sich um eine politisch sympathische Illusion handelt. Allerdings gilt auch und gerade in diesem Fall: Eine Fälschung ist eine Fälschung und lässt sich auch nicht durch das vage literaturtheoretische Konstrukt einer ‚höheren Wahrheit‘ rechtfertigen, die nur deshalb anerkannt wird, weil es die ‚richtige Wahrheit‘ ist. Als reale Fälschung ist die ‚höhere Wahrheit‘ der Literatur überhaupt keine Wahrheit mehr, sondern eine Lüge. Natürlich möchte man gerne glauben, dass ein Mann wie Hallstein schon damals ein starkes Europa als Garant gegen die Exzesse des Nationalismus behauptet hat – aber es stimmt eben nicht. Es stimmt weder in der Historie, noch stimmt es im Roman. Postfaktisch sind immer die anderen, aber von Zeit zu Zeit erscheint es angemessen, das eigene Bedürfnis nach erwünschten ‚höheren Wahrheiten‘, die sich verführerisch als Realität ausgeben, zu hinterfragen.
Der erste, für mich solide Beitrag zum Thema aus der Sicht der Literatur, und nur um die sollte es im Fall Messe gehen. Wenn ein Schriftsteller nur noch faktische und verifiziert Literatur absondern darf, ist er nur noch eine Laus im Ameisenstaat! Skandalös finde ich hier den Übergriffe des Faktischen auf die Freiheit der Kunst. Wenn ich das will, darf ich in einem ROMAN einer Romantik mit Namen Seehofer auch rechtsradikale oder kommunistische Aussagen in den Mund legen, solange der INTELLIGENTE (nicht der dümmste) Leser im Lauf des Romans erkennen kann, dass es sich um eine literarische Figur Seehofer handelt!
Danke für diesen anregenden Artikel!
Obwohl ich generell die Argumentation hier unterschreibe, denke ich, man muss bei der Frage, wann falsche Aussagen über historische Personen in Fiktion problematisch sein könnten, sehr genau sein, vielleicht noch etwas genauer. Oder zumindest noch deutlicher, denn es klingt in der Passage zu Goethe bei Mann ja an. Nicht wirklich entscheidend ist mE, ob direkt zitiert wird oder Gedanken wiedergegeben. Sondern immer wie und zu welchem Zweck der Text eine solche Wiedergabe einsetzt. Im Falle von „Die Hauptstadt“ ist der Hinweis ganz richtig, dass der ganze Roman sich durch solche Zitate und Aufsatz-Auszüge die Aura des Faktischen gibt, und dann kann so ein In-den-Mund-legen durchaus problematisch sein. Man kann aber auch historische Persönlichkeiten auftreten lassen und gerade dadurch, dass man diesen offenkundig unwahrscheinliche Dinge in den Mund legt die Illusion eines faktischen Erzählens erst recht zertrümmern. Mir fällt gerade kein passendes Beispiel ein, das ich prüfen kann, aber die Auftritte mancher Politiker in Southpark dürften genügen. Solange ein Schriftsteller solche Spielereien allerdings konsequent innerhalb des literarischen Werkes durchführt, dürfte es schwer werden, eine kategorische Grenze dessen zu finden, wo es „zu viel“ oder unangebracht wird, zumal der Einwand kein moralischer sein sollte. Als ästhetische Peilhilfe könnten Pathos und Kitschigkeit helfen. Denn dieses Musil-Reenactment mit seinem „Europa, aufgebaut auf Auschwitz“-Habitus hatte auch vor all den Enthüllungen etwas von einem kitschigen Appell, einer „very special Episode“ wie die extra ernsthaften Sonderfolgen früherer Comedy-Serien zu Drogen und ähnlichen Themen hießen.
Danke für diesen sensationell guten Artikel! Ich hatte die Sache nicht verfolgt, wahrscheinlich aus einem Skandal-Überdruss. Verstehe jetzt genau, worum es ging. Und einmal mehr, wie vorsichtig wir alle im Umgang mit Zitaten bleiben müssen.
Mein Sohn geht jetzt in die 6. Klasse und berichtet mir aus dem Unterricht im Fach Geschichte, dass der Lehrer ihnen die Maxime immer wieder einhämmert, alles könne gefälscht sein, nichts sei der Überprüfung und dem Zweifel entzogen. Ich lade Menasse, den Autor diese Blogs und die Kommentatoren ein, mal mit diesem Elfjährigen zu diskutieren, was für den Wahrheitsgehalt der Aussage spricht, dass die Nofretete mehrere Tausend Jahre alt ist.
Mich würde die Frage interessieren, ob Menasses fiktionales Werk in seiner Ernsthaftigkeit verliert dadurch, dass Menasses nicht-fiktionales Werk offensichtlich nicht die publizistischen Regeln einhält.