von Martha Routen
Justitia ist blind, die Staatsanwaltschaft ist die objektivste Behörde der Welt und bestraft werden nur die, die Unrecht getan haben. So zumindest das Ideal.
Letztes Jahr wurde ich im Zuge meines Rechtsreferendariats eingeteilt die Staatsanwaltschaft in einem Drogenfall zu vertreten. Laut Akte war kurz hinter der Schweizer Grenze ein Mann im Zug mit einer geringen Menge Morphin erwischt worden, die er auf dem Schwarzmarkt erworben hatte. In der Verhandlung sollte ich aufgrund seiner Vorstrafen statt einer Geld- eine Freiheitsstrafe beantragen, ob diese auch zur Bewährung ausgesetzt werden konnte, sollte ich “nach Eindruck in der Verhandlung” entscheiden.
Drogentransport über die Grenze, Opiate, unerfahren wie ich war, hatte ich einen zwielichtigen Dealer erwartet. Ich betrat den Gerichtssaal und fand stattdessen einen 50-jährigen Mann vor, der einen schlecht sitzenden Cordanzug trug und dessen Gesicht verunsichert und verlebt aussah. Er gestand die Tat sofort und erzählte, wie er nach dem Zusammenbruch der Sowjetunion nach Deutschland gekommen war und nach vielen Jahren Arbeitslosigkeit schließlich der Drogensucht verfallen sei, der er – trotz mehrfacher Entzugstherapien – nicht entkomme. Der Arzt verschreibe ihm zwar Methadon, die Menge reiche aber nicht aus, weswegen er geringe Dosen illegal kaufe. Nur so könne er für seine Frau und Tochter zuhause erträglich sein. Wenn ich den Blick des vorsitzenden Richters richtig gedeutet habe, war für ihn ebenso wie für mich in diesem Moment eindeutig, dass dieser Mann nicht bestraft werden sollte. Und trotzdem war eine Straftat begangen worden und die Umstände so, dass eine Freiheitsstrafe kaum zu vermeiden war. Dem Angeklagten wurde das letzte Wort gewährt, er stand auf, es blieb ihm im Hals stecken, er setzte sich wieder. Er wurde zu einer kurzen Bewährungsstrafe verurteilt, der Richter wünschte ihm alles Gute, und so war die erste von fünf solcher Verhandlungen für den Tag zu Ende.
Hinter den Kulissen eines (teilweise) dysfunktionalen Systems
Ein ähnlich deprimierendes und dysfunktionales Bild des deutschen Justizsystems zeigt Ronen Steinke in seinem Buch Vor dem Gesetz sind nicht alle gleich – die neue Klassenjustiz, das im Berlin Verlag erschienen ist. Steinke, selbst ein Jurist, der unter anderem eine Biografie von Fritz Bauer geschrieben hat, lässt diejenigen, die nicht im Bereich der Strafverfolgung tätig sind, hinter die Kulissen blicken. Er gibt dabei zum einen Beispiele aus der Praxis, aber nicht auf eine Art und Weise, an der man eine durch True Crime geprägte Schaulust befriedigen könnte. Zum anderen behandelt er Eigenheiten des Systems, die nicht zum Allgemeinwissen gehören, etwa Strafbefehle oder die Strafvollstreckung, und erklärt für Laien verständlich, wie diese geregelt sind und sich auf verschiedene Gruppen der Gesellschaft systematisch diskriminierend auswirken und, im krassen Gegensatz dazu, wie viel weniger furchterregend die Justiz erscheint, wenn man nur genug Geld hat.
So konnte beispielsweise der ehemalige FC-Bayern-Präsident Uli Hoeneß gegen eine Sicherheitsleistung von fünf Millionen Euro die Untersuchungshaft abwenden, als er wegen Steuerhinterziehung im Umfang mehrerer Millionen Euro beschuldigt wurde, während Menschen ohne festen Wohnsitz gerade wegen ihrer Obdachlosigkeit bei wesentlich geringfügigeren Taten schnell in Untersuchungshaft geraten. Ein signifikanter Teil der Gesellschaft lebt zwischen diesen beiden Extremen des Reichtums und der Obdachlosigkeit und hält die Gefahr, wegen einer Straftat vor Gericht oder in Untersuchungshaft zu landen, vor allem für eine abstrakte Möglichkeit. Das kann aber schneller Realität werden, als es einem lieb ist: Zu müde Auto gefahren, durch Alkohol gesteigerte Aggressivität, das falsche Foto auf Whatsapp weitergeleitet – die Wahrscheinlichkeit selbst einmal in das Strafsystem zu geraten, ist größer als viele bereit sind sich einzugestehen.
Steinke thematisiert elementare Bestandteile des deutschen Justizsystems, von denen man annehmen würde, sie wären schon längst verändert worden, zu offensichtlich erscheint ihre Dysfunktionalität. Denn was könnte schon wichtiger sein, als das Ineinandergreifen der Rädchen im Getriebe, das dazu führt, dass der Staat einer Person die Freiheit entziehen kann? Nehmen wir als Beispiel die bereits erwähnte Untersuchungshaft, der Steinke ein eigenes Kapitel widmet. Die Untersuchungshaft, die rein juristisch betrachtet keine Strafe darstellt, dient dazu sicherzustellen, dass Beschuldigte zur Hauptverhandlung erscheinen, sobald – oder falls – gegen sie Anklage erhoben wird und dass in der Zwischenzeit keine Beweise vernichtet oder Zeug*innen eingeschüchtert werden.
Wer kommt in Untersuchungshaft, wer nicht?
Auch wenn am Ende ein Freispruch steht, kann die Untersuchungshaft weitreichende und einschneidende Folgen haben. Abgesehen von der grundsätzlichen Belastung einer solchen Situation, können Probleme mit dem Arbeitgeber oder mit dem sozialen Umfeld entstehen. Der Hauptgrund, weshalb Beschuldigte trotz Unschuldsvermutung vorläufig eingesperrt werden, ist die Fluchtgefahr. Steinke stellt dar, mit welchen “fluchthemmenden” und “fluchtbegünstigenden” Faktoren das Gericht anhand von Erfahrungswerten in der Rechtsprechung Prognosen stellt. Ein Schulabschluss wird beispielsweise regelmäßig als fluchthemmend gewertet, eine intakte Familie ebenso – dass Familien häufig nur scheinbar intakt sind und dann eben kein stabiles Lebensumfeld bieten, bleibt außen vor.
Als fluchtbegünstigend dagegen wirken zum Beispiel Drogen- oder Spielsucht, oder wie bereits erwähnt das Fehlen einer festen Wohnung oder eines festen Aufenthaltsortes. Dass diese Kriterien seltener auf empirischem Wissen als auf Annahmen und Vorurteilen beruhen, liegt nahe – zur Veranschaulichung verweist Steinke an dieser Stelle darauf, dass die Rechtsprechung in den 1980er Jahren noch eine homosexuelle Beziehung nur ausnahmsweise als fluchthemmende “soziale Bindung” sah, da diese generell weniger verbindlich sei als eine heterosexuelle. Die Rechtsprechung gibt damit oft indirekt die gegenwärtige gesellschaftliche Haltung in Bezug auf politisch-relevante Themen wieder. Haltungen, deren diskriminatorische Auswirkungen häufig erst Jahrzehnte später kritisch reflektiert werden. Es ist demnach zu erwarten, dass zukünftige Jurist*innen auf unsere Rechtsprechung der Gegenwart zurückblicken und mit Entsetzen feststellen, mit welcher Sorglosigkeit mit dem Schicksal von Menschen ohne festen Wohnsitz, Drogenproblemen oder ungesichertem Aufenthaltsstatus umgegangen wurde – als seien solche Probleme allesamt auf das Versagen der Betroffenen zurückzuführen, statt auf das der Gesellschaft und des Staates, sich hinreichend um vulnerable Gruppen zu sorgen.
Grundlegend richtig, im Detail einseitig
Die grundlegende Prämisse des Buches ist also ohne Zweifel richtig und ich teile Steinkes Frust. Insbesondere aufgrund der Positionierung des Buches für ein fachfremdes Publikum, ist es aber eminent wichtig, dass bei den Leser*innen das Gefühl entsteht, sich eine eigene, gut informierte Meinung gebildet zu haben, sodass Einwände der Gegenposition weniger Eindruck machen können, da diesen schließlich schon argumentativ begegnet wurde. Gerade in einem hochkomplexen Konstrukt wie dem Justizsystem ist diese Kontextualisierung entsprechend relevant. Sie kommt aber in Steinkes Buch zum Teil zu kurz.
Das betrifft vor allem die einseitige Darstellung mancher Aspekte, wie zum Beispiel des Strafbefehlsverfahren. Strafbefehle stellen eine Art vereinfachte und zügigere Art der Verurteilung dar, die ohne Hauptverhandlung erledigt werden kann. Bei hinreichendem Tatverdacht erläutert die Staatsanwaltschaft ihre Einschätzung des Tathergangs in einem Strafbefehl, in dem auch eine Geldstrafe oder geringe Freiheitsstrafe zur Bewährung verhängt wird. Hält das Gericht die Ausführungen in der Form für stimmig und bestätigt den hinreichenden Tatverdacht, wird der Strafbefehl per Post an den Angeklagten oder die Angeklagte geschickt. Wenn diese*r nicht innerhalb einer kurzen Frist Einspruch erhebt, was zu einer regulären Hauptverhandlung führen würde, wird der Strafbefehl rechtskräftig und steht einem Strafurteil gleich.
Steinke bemängelt an dieser Verfahrensart, sie sei “unpersönlich, automatisiert, effizient” und kritisiert zurecht, dass es gravierende Folgen haben kann, wenn Angeklagte die Strafbefehle aus verschiedenen Gründen nicht erhalten oder nicht verstehen – etwa aufgrund sprachlicher Hürden oder mentaler Einschränkungen. So staffeln sich Geldstrafen, die nicht bezahlt werden, und schließlich ergeht ein Haftbefehl für Menschen, die nicht einmal mitbekommen haben, dass sie einer Straftat beschuldigt waren. Soweit prinzipiell richtig.
Die simple Kritik am Strafbefehlsverfahren greift allerdings zu kurz, da Hauptverhandlungen häufig eine große Belastung darstellen und ein persönliches Erscheinen nicht für alle die vorteilhaftere Variante darstellt. Die meisten Strafverfahren sind öffentlich. So müssen sich Angeklagte nicht nur gegenüber den Richter*innen und der Staatsanwält*innen behaupten, es könnten auch Zuschauer*innen im Sitzungssaal sein – manchmal ganze Schulklassen, manchmal auch die Presse. In den meisten Fällen werden Angeklagte über ihre persönlichen Verhältnisse aussagen – eine sehr private Angelegenheit. Auch die Inszenierung eines Strafverfahrens mit den Roben und der Positionierung der Richter*innen kann und soll imponierend wirken. Gerade unter Berücksichtigung dieser Umstände ist es durchaus denkbar, dass manche einen Brief dieser sehr vulnerablen Situation vorziehen würden, in der unter anderem das Gefühl von Überforderung, Scham, Angst und Wut keine Seltenheit darstellt.
Debattenbuch mit blinden Flecken
Steinkes Buch hat ein eindeutiges Ziel, eine klare Agenda. Wer wenig Geld hat, wird in der Justiz stark benachteiligt, wer Geld hat, kann das System manipulieren. Es ist dementsprechend ein mit Recht wütendes Buch und will die Leser*innen dabei mitreißen, um Aufmerksamkeit für strukturell diskriminierende Verurteilungspraxis und Strafvollzug zu generieren: Ein Thema, das in Gesellschaft und Politik regelmäßig zu kurz kommt. Zu sehr ist das kollektive Verständnis von Justiz und Gefängnis von Moralvorstellungen und Vorurteilen geprägt, die den Blick für soziale Fragen in dieser Hinsicht trüben.
Dass das Gefängnissystem in seiner jetzigen Form nicht funktioniert, ist schon länger bekannt, aber ohne gesellschaftlichen und politischen Willen wird sich an diesem System nichts verändern. Insofern ist Steinkes aktivistische, teils polemische Schreibweise nachvollziehbar – es handelt sich um ein Debattenbuch, mit allen Stärken und Schwächen dieses Genres. Dabei entsteht neben der teilweise überspitzten Einseitigkeit des Textes der Eindruck, dass manche Aspekte links liegen geblieben sind, die das Buch differenzierter, aber auch weniger kompromisslos in seiner nicht unberechtigten Wut gemacht hätten.
Zu Beginn heißt es beispielsweise: “Worüber man heute aber [in Bezug auf die Justiz] sprechen muss, das sind Mentalitäten, Vorverständnisse. Die Art, wie Menschen, die die Justiz prägen, auf die Welt blicken.” An dieser Stelle wäre erwartbar gewesen, dass der Autor neben Klassenunterschieden auf strukturellen Rassismus, Sexismus und andere Formen der Diskriminierung eingeht, auch wenn die soziale Frage im Mittelpunkt des Buches stehen soll. Im aktuellen Diskurs und nach dem Stand der Wissenschaft können diese Phänomene kaum als getrennte Probleme behandelt werden. Ihre beinahe vollständige Vernachlässigung im Verlaufe des Buches fällt negativ ins Gewicht, auch wenn am Ende der Einleitung die Problematik des Ausdrucks “Klasse” erwähnt wird, da dieser ein komplexes Thema unkompliziert erscheinen lasse und Steinke en passant anmerkt, dass viele der im Buch thematisierten Mechanismen überproportional auf “Menschen mit Migrationshintergrund” zutreffen. Eine stärker intersektionale Perspektive wäre hier durchaus sinnvoll gewesen.
Besonders unglücklich mit Blick auf die Thematik ist, dass die Autor*innen des von Steinke in der Einleitung zitierten Essays “Diversität in Rechtswissenschaft und Rechtspraxis” gerade die Bezeichnung “mit Migrationshintergrund” in diesem Bereich als problematisch betrachten, da damit suggeriert würde, dass nur Menschen mit Migrationshintergrund strukturellem Rassismus ausgesetzt seien. In derselben Fußnote gewinnt man zudem den Eindruck, der Autor spiele die Bedeutung des Merkmals People of Colour für den Gegenstand des Buches herunter, mit Verweis auf zum Teil zwanzig Jahre alte Sozialforschung. Dieser Eindruck erhärtet sich im Verlauf des Buches, wenn – erneut in einer Fußnote – die Ergebnisse einer entsprechenden Studie zu Untersuchungshaft und Aufenthaltsstatus angezweifelt werden, oder Praxisfälle unter expliziter Erwähnung der Herkunftsländer der Angeklagten erläutert werden, ohne jedoch strukturelle Diskriminierung zu erwähnen.
Intersektionale Perspektiven
Wie eng verschiedene Arten struktureller Diskriminierung mit der Frage der Gleichheit vor Gericht zusammenhängen, wird beispielsweise im britischen Diskurs immer häufiger thematisiert. Unabhängig von der Frage der konkreten Vergleichbarkeit der Justizsysteme, kann angenommen werden, dass grundlegende Probleme in ähnlicher Form auftreten. So erzählt Alexandra Wilson in ihrem Buch In Black and White von ihren Erfahrungen als nicht-weiße Anwältin in einem Justizsystem, das auf einer Klassengesellschaft beruht und setzt sich dezidiert mit den Verstrickungen von Race and Class in a Broken Justice System auseinander. Die Juristin und Autorin Shon Faye wiederum zeigt in ihrem Buch The Transgender Issue den engen Zusammenhang zwischen Kapitalismus, dysfunktionaler Justiz und der Diskriminierung von trans Personen auf. Auch in The Secret Barrister – Stories of the Law and How it’s Broken werden gerade in Bezug auf die Besetzung des Schöffenamtes intersektionale Aspekte aufgegriffen.
Nicht zuletzt wird in Vor dem Gesetz sind nicht alle gleich ganz überwiegend der Eindruck vermittelt, Richter*innen und Staatsanwält*innen seien stets desinteressiert an den sozialen Implikationen ihrer beruflichen Entscheidungen und dass sich daraus zwei diametral gegenüberstehende Lager ergeben würden: diejenigen, die innerhalb des Justizsystems arbeiten und es uneingeschränkt befürworten, und diejenigen, die außerhalb des Justizsystems stehen und es grundsätzlich verneinen. Ohne Frage leidet das Justizsystem an beträchtlichen Problemen und sicherlich gibt es auch Justizbeamt*innen, deren Empathie zu wünschen übrig lässt. Eine Simplifikation sowohl des Systems, als auch der darin arbeitenden Personen, ist jedoch in dieser Form verfehlt und wenig konstruktiv.
Trotz diskutabler Unzulänglichkeiten in der Umsetzung handelt Vor dem Gesetz sind nicht alle gleich von überaus wichtigen Themen, die zu selten im Rampenlicht stehen oder überhaupt bekannt sind. Steinke leistet damit einen Beitrag zur gegenwärtigen Tendenz lange etablierte Strukturen auf ihre diskriminierende Auswirkungen zu untersuchen, statt sich mit dem status quo zufrieden zu geben und bietet in diesem Sinne am Ende des Buches auch konkrete Verbesserungsvorschläge. Denn, so wie Steinke und viele andere in diesem Kontext bereits zitiert haben: den Stand der Zivilisation einer Gesellschaft erkennt man bei einem Blick in ihre Gefängnisse.
Photo by Tingey Injury Law Firm on Unsplash